Familienrecht

 

Das Familienrecht ist das Hauptfeld meiner anwaltlichen Tätigkeiten. Gerne berate und vertrete ich Sie in diesem Fachgebiet, zu dem insbesondere die folgenden Punkte gehören, deren Bedeutung und Inhalte ich Ihnen gerne erläutere:

- Ehe / Lebenspartnerschaft / Nichteheliche Lebensgemeinschaft

- Trennung / Scheidung / Aufhebung

- Versorgungsausgleich

- Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung

- Wohnung / Hausrat

- Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt

- Kindesunterhalt / Volljährigenunterhalt

- Elternunterhalt

- Kindschaftsrecht

- Vaterschaft

- Gewaltschutz

- Vertragsgestaltung:

   + Ehe- und Erbverträge

   + Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

   + Lebenspartnerschaftsverträge

   + Verträge bzw. Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften