Mediation

Was ist Mediation?
Mediation ist lateinisch und bedeutet „Vermittlung“.

Das relativ neue Mediationsgesetz ist am 21.07.2012 in Kraft getreten. Die Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, in welchem der Mediator oder die Mediatorin zwischen zwei oder mehreren Konfliktparteien vermittelt. Dabei haben diese keine Entscheidungsbefugnis, sondern unterstützen die streitenden Parteien nur in der eigenverantwortlichen Lösungssuche.

Durch die Kompetenz dieser dritten neutralen Person werden die Parteien in strukturierten und geführten Gesprächen unparteiisch und unvoreingenommen möglichst zu einer Einigung oder der Lösung ihres Problems geführt.

Anwaltsmediatoren haben hierfür eine eigenständige Ausbildung durchlaufen, die mit den sonstigen Tätigkeitsfeldern des eigentlichen Anwaltsberufs nicht in direkter Verbindung steht. Aber natürlich hilft hier oft die Erfahrung von Anwälten, die in ihrem Beruf ja täglich mit immer wieder neuen Konfliktsituationen konfrontiert werden.

Wem dient Mediation?
Mediation ist grundsätzlich in allen Konfliktsituationen des täglichen Lebens denkbar.
Im Folgenden werden hierzu einige Beispiele aufgeführt:

- Familienstreitigkeiten
- Erbschaftsstreitigkeiten
- Streitigkeiten auf der Arbeitsebene, z.B. zwischen zwei Gesellschaftern einer GmbH
  oder hinsichtlich der Unternehmensnachfolge
- Vereinsstreitigkeiten, z.B. zwischen ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Streit unter Mietern oder auch innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Als Fachanwältin für Familienrecht sind mir natürlich vor allem Familienstreitigkeiten vertraut.

Was kostet Mediation?
Die Kosten der Mediation werden in der Regel zwischen den Konfliktparteien geteilt.

Üblicherweise wird mit den Parteien ein Stundenhonorar vereinbart. Dieses liegt je nach Anzahl der Beteiligten, Art des Konflikts und finanziellen Möglichkeiten der Parteien zwischen 150,00 € und 250,00 € pro Stunde zzgl. MwSt. Oft kann schon mit wenigen Gesprächsterminen eine Lösung herbeigeführt werden, so dass die ohnehin transparenten Mediationskosten übersichtlich bleiben.

Im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren, bei welchem die unterlegene Partei nicht nur die eigenen Anwalts- und die Gerichtskosten, sondern auch die Kosten der Gegenseite tragen muss, fallen die Gesamtkosten für eine Mediation z.T. erheblich geringer aus.